Wird eine neue Solaranlage errichtet, muss auch zeitnah für die entsprechende Messtechnik gesorgt werden. Nur so können die Einspeisevergütungen sauber abgerechnet werden. Da die meisten Haushalte noch keinen Zweirichtungszähler besitzen, ist ein Austausch des Stromzählers durch den Messstellenbetreiber (in Thüringen ist das in der Regel die TEN) erforderlich. Das sorgt in letzter Zeit oft für Kritik: Durch Personal- und Materialmangel warten manche Kunden mehrere Monate auf den Zählertausch. Häufig wird als Grund genannt, dass das üblicherweise eingesetzte Zählermodell gegenwärtig nicht lieferbar sei.
Am 28.10.2022 hat die Bundesnetzagentur ein sehr interessantes Positionspapier zu dem Thema veröffentlicht. Anlass sind laut eigenen Aussagen vermehrte Beschwerden wegen einem verzögertem Einbau geeigneter Messeinrichtungen oder komplett ausbleibender Reaktionen der Messstellenbetreiber auf Anfragen. Wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie übersichtlich zusammengefasst:
- Bei Personalengpässen darf eine beim Messstellenbetreiber auf Lager liegender Stromzähler an eine fachkundige Person ausgehändigt und von ihr eingebaut werden. Als fachkundig gilt, wer im Installateurverzeichnis eines deutschen Netzbetreibers eingetragen ist.
- Sollte der üblicherweise eingesetzte Stromzähler aktuell nicht verfügbar sein, können übergangsweise auch Geräte anderer Hersteller, Bauformen oder notfalls und auch gänzlich anderer Gerätekategorien (z.B. Hutschienenzähler) verwendet werden.
- Bei einer Wartezeit von mehr als einem Monat darf der Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber eine fachkundige dritte Person mit dem Einbau eines geeigneten Stromzählers beauftragen.
Den genauen Inhalt des Positionspapier können Sie hier als PDF downloaden.