Was bedeuten die Angaben Gemarkung, Flur und Flurstück?
Die Begriffe Gemarkung, Flur und Flurstück werden im deutschen Grundbuch- und Katastersystem verwendet, um die Lage und Größe eines Grundstücks eindeutig zu identifizieren.
Gemarkung
Die Gemarkung ist die größte Einheit und beschreibt einen zusammenhängenden Bereich, der zu einer Gemeinde oder Stadt gehört. Sie kann aus mehreren Fluren bestehen. Historisch gesehen entsprach die Gemarkung oft einer alten Dorfgemarkung oder einem Gutsbezirk.
Flur
Die Flur ist eine Unterteilung der Gemarkung und besteht aus mehreren Flurstücken. Sie ist eine topographische Einheit, die z.B. durch Straßen, Flüsse oder andere natürliche Gegebenheiten voneinander abgegrenzt wird.
Flurstück
Das Flurstück ist die kleinste Einheit im System und beschreibt ein einzelnes Grundstück. Es wird durch eine eindeutige Nummer, die Flurstücksnummer, identifiziert.
Wo finden Sie Gemarkung, Flur und Flurstück?
Die eindeutige Identifizierung von Grundstücken ist wichtig für die Vermessung, die Besteuerung, die Grundstücksverwaltung und den Grundstücksverkehr. Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück finden Sie in folgenden Dokumenten bzw. Quellen:
- Grundbuchauszug
- Katasteramt / Liegenschaftskarte
- Kaufvertrag / Notarurkunde
- Grundsteuerbescheid
- Gemeindeverwaltung
- Online Portale
Grundbuchauszug
Ein Grundbuchauszug ist in der Regel die einfachste Möglichkeit, um die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück zu finden. Jeder Grundstücksbesitzer sollte normalerweise ein entsprechendes Dokument in seinen Unterlagen haben. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks:
- Eigentümer: Wer ist der Eigentümer des Grundstücks?
- Grundpfandrechte: Gibt es Hypotheken oder Grundschulden auf dem Grundstück?
- Lasten und Beschränkungen: Gibt es z. B. Wegerechte oder Nießbrauchrechte am Grundstück?
- Flurstücknummer: Die eindeutige Kennzeichnung des Grundstücks im Kataster
Einen Grundbuchauszug kann jeder beim zuständigen Amtsgericht beantragen, der ein berechtigtes Interesse hat. Das berechtigte Interesse ist z. B. gegeben, wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten.
Katasteramt / Liegenschaftskarte
Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, die für die Vermessung und Kartographie von Grundstücken und Flurstücken sowie für die amtliche Kartographie von Land- und Seegebieten zuständig ist. Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können in der Regel durch die zuständigen Behörden der Bundesländer sowie durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.
Hinweis: Wenn Sie das Grundstück über eine Adresse eingrenzen können, dann wäre die Bestellung einer Liegenschaftskarte auch online über https://geoindex.io/ möglich.
Kaufvertrag / Notarurkunde
In Kaufverträgen bzw. Notarurkunden von Grundstücken wird immer Gemarkung, Flur und Flurstück benannt. Somit lassen sich aus den Verträgen leicht die entsprechenden Information ziehen, die man zur eindeutigen Identifizierung seiner Fläche benötigt.
Grundsteuerbescheid
Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie als Eigentümer eines Grundstücks (z.B. Haus, Wohnung oder unbebautes Land) von der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Dieser dient der Ermittlung der Grundsteuer und enthält ebenfalls Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück.
Gemeindeverwaltung
Normalerweise kann man bei seiner örtlichen Gemeindeverwaltung auch einfach anrufen und nach Informationen zu einem bestimmten Grundstück fragen. Vermutlich dauert das aber am längsten: Bis Sie dem Mitarbeiter am Telefon genau erklärt haben, um welche Fläche es sich handelt und dieser dann die entsprechenden Informationen gefunden hat, wären Sie mit allen anderen hier beschriebenen Methoden sicherlich schon längst am Ziel.
Online-Portale der Bundesländer
Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile eine Online-Suche für Katasteramtsdaten. Damit können Sie ganz bequem von zu Hause nach Gemarkung, Flur und Flurstück suchen. In vielen Fällen lassen sich auch verschiedene andere Layer über die Kartendaten legen. Für uns ist das die relevanteste Suchmethode, weshalb wir im folgenden Absatz genauer darauf eingehen.
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Gemarkung, Flur und Flurstück online suchen
Fast alle Bundesländer betreiben ein kostenloses Geoportal, mit dem Sie Gemarkung, Flur und Flurstück online bestimmen können. Hier eine Übersicht mit den entsprechenden Links:
Bundesland | Link zum Geoportal |
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Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | aktuell nicht möglich |
Nordrhein-Westfahlen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen-Anhalt | |
Sachsen | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen |
Die Suche in den Geoportalen ist je nach Bundesland sehr individuell und erfordert etwas Aufwand, sich dort zurechtzufinden. Im folgenden Absatz zeigen wir die Suche anhand von Thüringen. Für andere Bundesländer ist der Ablauf inhaltlich relativ ähnlich.
Beispielsuche im Geoportal Thüringen
Schritt 1: Hintergrundlayer Luftbild auswählen
Zunächst empfiehlt es sich zur besseren Orientierung über Themen den Hintergrundlayer Orthophotos (Luftbild) Farbe auszuwählen.
Schritt 2: Zoomen auf das Grundstück
Zoomen Sie jetzt auf das entsprechende Grundstück, vom den Sie Gemarkung, Flur und Flurstück sowie ggf. andere Informationen wissen möchten. Kleiner Tipp: Wenn Sie sich geografisch nicht so gut orientieren können, schalten Sie den Luftbild-Layer zwischendurch immer mal wieder aus (dann werden Städte und Straßennahmen besser angezeigt) oder nutzen Sie die Adresssuche für eine bekannte Adresse in der Nähe.
Das Grundstück sollte jetzt gut und vollflächig auf dem Bildschirm zu sehen sein.
Schritt 3: Liegenschaftskataster Einzellayer aktivieren
Um tiefergehende Informationen zu den Flurstücken zu erhalten, müssen Sie nun über Themen die Einzellayer des Liegenschaftskatasters anwählen.
Schritt 4: Informationen zum Grundstück abrufen
Wenn Sie nun mit der linken Maustaste auf Ihr Grundstück klicken, werden auf der rechten Seite viele Informationen angezeigt. Relevant sind beispielsweise Zähler und Nenner, welche das Flurstück repräsentieren. In diesem Fall lautet das Flurstück also 288/8. Angaben zu Gemarkung, Flur oder auch der Flächengröße erhalten Sie, wenn Sie auf den kleinen Pfeil nach rechts in dem Infofeld klicken.
Konnten Sie mit dieser Anleitung die notwendigen Angaben ermitteln? Dann erfahren Sie jetzt, wie viel Pacht für Ihr Grundstück zu erwarten ist.