Welche Unterschiede gibt es bei der Besteuerung von Photovoltaik Freiflächenanlagen und Agri PV?
Freiflächen mit Photovoltaikanlagen (Ackerland oder Grünland) zählen steuerlich in der Regel zum Grundvermögen. Hingegen werden Agri-PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet, insofern sich die landwirtschaftlich nutzbare Fläche um maximal 15 % verringert.
Besonders für die Erbschafts-, Schenkungs- und Grundsteuer hat das wesentliche Vorteile.
Das bedeutet Agri-Photovoltaik (Agri PV) gemäß DIN SPEC 91434
Damit die Agri PV gemäß DIN SPEC 91434 zur Kategorie I oder II zählt, müssen folgende Spezifikationen eingehalten werden:
- Landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung
- Stromproduktion durch Photovoltaik als Sekundärnutzung
- Bewirtschaftung der Fläche unter oder zwischen den Modulen
- Max. 15 % Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch PV-Anlage
Ob die mit Photovoltaik bebaute Freifläche steuerlich als land- und forstwirtschaftliches Vermögen eingestuft wird oder nicht, ist also von den oben genannten Faktoren abhängig. In der Regel erhält man für Agri PV etwas weniger Pacht, als bei einer klassischen Freiflächenanlage. Der Steuervorteil kann die geringeren Pachteinnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Prüfen Sie deshalb jetzt mit unserem kostenlosen Pachtrechner, welche Pacht für Ihre Fläche zu erwarten ist:
Warum hat eine Agri PV Anlage steuerliche Vorteile?
Grundvermögen wird in den Augen des Finanzamts deutlich höher bewertet als land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Das hat vor allem bei der Erbschaftssteuer wesentliche Vorteile, weil man so in vielen Fällen unterhalb des Freibetrages von 400.000 € (für Kinder) bleibt. Ein ganz konkretes Beispiel für 15 ha Ackerland zeigen wir im folgenden Abschnitt.
Geht man davon aus, dass Pachtverträge für Solarparks eine Laufzeit von 20 – 30 Jahren haben, wäre ein Generationswechsel des Landbesitzers durchaus sehr wahrscheinlich. Dem Erben würden hier signifikante Steuervorteile entstehen, wenn das Land als land – und forstwirtschaftliches Vermögen eingestuft ist.
Es bleibt außerdem die Frage, ob im Falle einer klassischen Freiflächenanlage ein Industriegebiet für Energie (Einstufung der Fläche nach B-Planänderung) nach 30 Jahren überhaupt wieder als Ackerland umgewidmet werden kann. Bei Agri-PV bleibt dieser Status auf jeden Fall dauerhaft erhalten, wenn man die oben genannten Spezifikationen berücksichtigt.
Beispielrechnung Erbschaftssteuer für Ackerland: Freifläche vs. Agri-PV
In unserem praktischen Beispiel soll es darum gehen, dass eine 15 Hektar große Ackerland-Fläche an ein Kind vererbt wird. Wir betrachten zum einen den steuerlichen Aspekt als auch die Unterschiede in den Pachteinnahmen. In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass der Solarpark bis zur Vererbung bereits 20 Jahre existiert.
Freiflächenanlage | Agri-PV | |
---|---|---|
Pachteinnahmen | 60.000 € p.a. | 45.000 € p.a. |
Pacht nach 20 Jahren | 1.200.000 € | 900.000 € |
Wert der Fläche (Finanzamt) | 2.400.000 € | 105.000 € |
Erbschaftssteuer | 380.000 € | 0 € |
Bereinigte Einnahmen | 820.000 € | 900.000 € |
Wie Sie sehen, ist Agri-PV durch den eingetretenen Erbfall und die damit verbundenen steuerlichen Belastungen wirtschaftlicher. Es handelt sich hier natürlich um ein konstruiertes Beispiel, bitte beachten Sie das! Im Wesentlichen wird diese Berechnung beeinflusst durch:
- Größe der Fläche
- Höhe der Pacht
- Landwirtschaftliche Nutzung
- Verwandtschaftsgrad
Eine genaue Beurteilung kann also nur im Einzelfall und bezogen auf Ihre individuelle Situation erfolgen. Nutzen Sie dazu am besten unseren kostenlosen Pachtrechner:
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