Warum benötigt man für Mieterstrom ein spezielles Messkonzept?
Der Bezug von Mieterstrom erfordert ein spezielles Messkonzept, da der selbst erzeugte Solarstrom vom Netzstrom (Netzbezug) des öffentlichen Versorgers abgegrenzt werden muss. Technisch gesehen kann eine PV-Anlage immer nur an einen Zähler angeschlossen bzw. über diesen abgerechnet werden. Jeder Mieter hat ja aber normalerweise seine eigenen Zähler, also wird eine spezielle Abrechnungsmethode benötigt.
Die Umsetzung eines Messkonzepts für Mieterstrom kann mit einigen Herausforderungen verbunden sein:
- Technische Komplexität: Die Installation und Konfiguration der Messeinrichtungen kann komplex sein.
- Kosten: Die Anschaffung und Wartung der Messeinrichtungen kann mit hohen Kosten verbunden sein.
- Datenschutz: Die Erfassung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten muss den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen.
- Vertragsgestaltung: Die Verträge zwischen Vermieter, Mietern und Energiedienstleister müssen die Details der Messung und Abrechnung des Mieterstroms regeln.
Welche Mieterstrommodelle gibt es?
Geförderter Mieterstrom
Für Solaranlagen auf vermieteten Immobilien kann man den sogenannten geförderten Mieterstrom nutzen. Im Grunde genommen bezeichnet das die Umsetzung dessen, was die meisten Menschen unter dem Mieterstrom verstehen. Die genauen Bedingungen sind auf der Website der Bundesnetzagentur sehr genau beschrieben. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Max. 100 kWp Leistung der PV-Anlage
- Max. 1 Jahr Vertragslaufzeit (aber danach stillschweigende Verlängerung möglich)
- Max. 3 Monate Kündigungsfrist
- Max. 90% des Strompreises des im Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs
- Keine Vertragskopplung mit dem Mietvertrag (Mieter kann nicht zum Strombezug verpflichtet werden)
Rechtliche Grundlagen: § 42a EnWG, §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3, 23c EEG 2021
Sonstiger Mieterstrom
Alternativ kann man andere Mieterstrom-Modelle nutzen. Was das genau ist und wann diese Modelle zum Einsatz kommen, darauf geht die Bundesnetzagentur nicht ein. Wir gehen aber im Absatz der Ergänzungsstromlieferung noch einmal genauer darauf ein. Hier die wesentlichen Unterschiede zum klassischen geförderten Mieterstrom:
- Keine Leistungsbegrenzung der PV-Anlage
- Kein Vertragskopplungsgebot (Stromlieferung kann Bestandteil des Mietvertrags sein)
- Freie Preis- und Vertragsgestaltung gemäß AGB-Recht
- Entfall des Mieterstromzuschlags (ca. 2-3 ct/kWh gemäß Fördersätze für Solaranlagen)
Es gelten hierfür lediglich energiewirtschaftliche und zivilrechtliche Rahmenbedingungen.
Unterschiede im Messkonzept bei Mieterstrom
Klassisches Mieterstromkonzept (Gesamtstromlieferung)
Beim klassischen Mieterstromkonzept tritt der Vermieter als Gesamtstromversorger auf. Das bedeutet, der Betreiber der Solaranlage (der Vermieter) muss vollständig für die Stromlieferung sorgen. Er liefert also an die Nutzer (seine Mieter):
- Strom aus Photovoltaik (und ggf. Speicher)
- Reststrom aus dem Netz
Die Mieter beziehen also den Strom direkt vom Vermieter und besitzen keinen anderen Stromversorger mehr. Nicht-Teilnehmer am Mieterstrom werden jedoch weiterhin extern versorgt (insofern es die gibt).
Für eine genaue Erfassung und Verrechnung wird ein spezielles Messkonzept benötigt. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Physischer Summenzähler
Das Standardmesskonzept für Mieterstrom mit Photovoltaik wird mit einem physischen Summenzähler realisiert. Hierbei wird die bestehende Verteilung so umgebaut, dass es einen separaten Erzeugungszähler für die Solaranlage gibt. Die teilnehmenden Mieter und der Allgemeinstromkreis bekommen in der Regel Unterzähler, welche nicht durch den Messstellen- / Netzbetreiber reguliert sind (Grundgebühr entfällt). Alle Zähler sind mit einem übergeordneten, physischen Summenzähler verbunden.
Die folgende Grafik stellt das Messkonzept anschaulich dar. In diesem Beispiel nimmt der Mieter 3 nicht am Mieterstrom teil und behält entsprechend seinen vom Messstellenbetreiber regulierten Zähler.
Möglichkeit 2: Virtueller Summenzähler
Hingegen behalten bei dem virtuellen Summenzählermodell alle Mieter ihre vom Messstellenbetreiber regulierten Zähler. Der Summenzähler existiert als separates Bauteil gar nicht, sondern ergibt sich aus der Berechnung der einzelnen Zähler. Dafür wird alle 15 min berechnet, welchen Bezug und welche Einspeisung am virtuellen Summenzähler gewesen wäre.
Durch die Aggregation aller 15 min Intervalle über das Jahr kann der Zählerwert des virtuellen Summenzählers ermittelt werden. Das ist dann natürlich abrechnungsrelevant für den Mieter gegenüber dem Energieversorger. Das Grundprinzip ist aber ähnlich zum physischen Summenzähler.
Welches Messkonzept benötige ich?
Unsere Experten helfen Ihnen dabei, dass korrekte Messkonzept für Ihr Mehrfamilienhaus zu konzipieren.
Ergänzungsstromlieferung
Warum muss ich als Vermieter auch den Strom liefern, der nicht aus der PV-Anlage kommt? Genau dieses Problem löst die Ergänzungsstromlieferung. Hierbei wird ausschließlich überschüssiger Solarstrom an die Mieter geliefert. Der Mieter behält also seinen Energieversorger und der Vermieter liefert nur den Strom aus der PV-Anlage an seine Mieter. Dieses Modell gilt als Sonstiger Mieterstrom und somit kann man es direkt an den Mietvertrag koppeln.
Die Umsetzung dieses Messkonzepts ist relativ einfach: Jeder Mieter behält seinen Zähler und es wird lediglich eine kleine Zusatzhardware benötigt, welche die Energieflüsse regelt. Unser Partner Pionierkraft bietet eine ganzheitliche Energy Sharing Lösung inklusive eigener Abrechnungssoftware:
Vergleich der Messkonzepte
Sowohl das klassische Mieterstromkonzept als auch die Ergänzungsstromlieferung haben Vorteile und Nachteile. In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen ganz transparent auf, wofür welches Konzept geeignet ist und welche Kosten entstehen.
Gesamtstromlieferung | Ergänzungsstromlieferung |
---|---|
Vermieter liefert PV-Strom und Reststrom an Mieter
| Vermieter liefert ausschließlich PV-Strom an Mieter |
ca. 10.000 € für Zählerumbau | ca. 2.000 € Hardwarekosten je Mieter |
4-10 € Softwarekosten je Mieter pro Monat | 4-10 € Softwarekosten je Mieter pro Monat |
sinnvoll ab 5 Mieter | sinnvoll für 2-15 Mieter |
Ein Mieterstromkonzept erzielt für Vermieter / Anlagenbetreiber häufig eine Rendite von über 10 % und rechnet sich bereits nach weniger als 10 Jahren. Eine Beispielrechnung finden Sie in unserem Beitrag zu Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus. Beachten Sie allerdings, dass es sich hier um grobe Richtwerte handelt und man anhand des konkreten Objektes immer individuell prüfen muss:
- Wie sieht die Hauselektrik aus?
- Wie viele Mieter nehmen teil?
- Wie hoch ist der Stromverbrauch?
- Welche Anlagenleistung passt auf das Dach?
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