Photovoltaik auf Mehrfamilienhaus

Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Mieterstrom oder Volleinspeisung?

Photovoltaik ist auf Mehrfamilienhäusern eher selten. Aber warum eigentlich? Wir zeigen mögliche Konzepte, wie ein wirtschaftlicher Betrieb für Sie als Vermieter / Eigentümer umsetzbar ist und welche Rendite zu erwarten ist.
Inhaltsübersicht

Welche Möglichkeiten gibt es für Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus?

In Deutschland leben mehr als 50% der Bevölkerung in einer Mietwohnung. Das ist der höchste Wert in der gesamten Europäischen Union. Entsprechend relevant sind Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Vermieter können mit Ihrer Dachfläche eine zusätzliche Rendite erwirtschaften, die in den meisten Fällen höher als die eigentliche Mietrendite ist.

Im Folgenden zeigen wir ganz transparent auf, welche Möglichkeiten es für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern gibt und was man dabei beachten sollte. Wir beschäftigen uns dabei mit Photovoltaik-Projekten, die selbst betrieben werden (eigene Investitionen). Besitzt man eine ausreichend große Dachfläche ab 1.000 m², kann man sein Dach alternativ auch an eine Betreibergesellschaft verpachten und so ohne eigene Investition Geld verdienen. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Pachtrechner:

Grundsätzlich gibt es bei Mehrfamilienhäusern diese Möglichkeiten für die Erzeugung von Solarstrom:

Für den Vermieter sinnvoll (mit Hinblick auf Rendite) ist normalerweise eine Volleinspeiseanlage oder ein Mieterstromkonzept.

Volleinspeiseanlage

Bei einer Volleinspeiseanlage wird der  gesamte produzierte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Sie verbrauchen also selbst nichts von dem Strom, den die Anlage erzeugt. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Voll­einspeise­anlagen erhalten in der Regel aber eine höhere Vergütung als Anlagen für den Eigenverbrauch (Überschuss­einspeise­anlagen).

Volleinspeiseanlagen eignen sich besonders für (im Verhältnis) große Dachflächen, bei denen der selbst produzierte Strom nicht ausreichend im Gebäude verbraucht werden kann. Alternativ werden Volleinspeiseanlagen auch gern genutzt, wenn der Vermieter sich nicht vertraglich mit den Mietern auseinandersetzen möchte. Dann ist die Rendite zwar in der Regel geringer als bei Mieterstromkonzepten, aber der Verwaltungsaufwand sinkt ebenfalls.

Volleinspeisung im Mehrfamilienhaus
Schema: Volleinspeiseanlage

Allgemeinstrom

Eine Photovoltaikanlage kann alternativ auch gemeinschaftlich genutzte Verbraucher mit Strom versorgen. Das kann zum Beispiel das Licht im Treppenhaus oder der Aufzug sein. Besonders eignet sich eine solche Anwendung, wenn es große Energieverbraucher wie eine Wallbox für die Mieter oder eine zentrale Wärmepumpe im Haus gibt. Aktuell kommt das aber eher selten vor, weshalb sich eine Solaranlage für den Allgemeinstrom nur in Einzelfällen rechnet. 

Auch in dieser Variante wird kein Strom an den einzelnen Mieter geliefert. Dazu bräuchte es ein Mieterstromkonzept.

Allgemeinstromnutzung im Mehrfamilienhaus
Schema: Allgemeinstromnutzung

Mieterstromkonzepte

Ein Mieterstromkonzept ermöglicht es Mietern in einem Mehrfamilienhaus, den von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses produzierten Solarstrom direkt und zu vergünstigten Konditionen zu beziehen. Die Auswahl des richtigen Messkonzepts spielt dabei eine zentrale Rolle für die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz von Mieterstrom. Es sollten sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Genauere Details finden Sie dazu in unserem Artikel zu Mieterstrom Messkonzepte.

Natürlich können auch zusätzlich gemeinschaftlich genutzte Verbraucher von der PV-Anlage mit Strom versorgt werden. 

Mieterstrom im Mehrfamilienhaus
Schema: Mieterstrom

Balkonkraftwerk

Ergänzend sei hier noch die Möglichkeit eines Balkonkraftwerks erwähnt. Dabei gibt es keine zentrale Photovoltaik-Technik, sondern jede Wohnung hat ihre eigene kleine Solaranlage (in der Regel am Balkon befestigt).

Die Leistungen und entsprechend der Autarkiegrad sind jedoch nicht mit einer „großen Anlage“ zu vergleichen. Auch bekommt der Vermieter normalerweise keine Erträge von der Stromproduktion. Ein Balkonkraftwerk wird häufig entweder vom Mieter selbst installiert oder vom Vermieter nur gemacht, um die Wohnung attraktiver zu gestalten (geringere Nebenkosten) und damit eine höhere Miete zu erzielen. Das funktioniert aber bei allen zuvor genannten Konzepten ebenfalls.

Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus
Schema: Balkonkrafwerk

Was ist bei einem Mehrfamilienhaus anders als beim Einfamilienhaus?

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn man Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus installiert:

Anschluss der PV-Anlage an den Zähler

Eine Solaranlage kann technisch gesehen immer nur an einen Zähler angeschlossen bzw. über diesen abgerechnet werden. In einem Mehrfamilienhaus gibt es ja mehrere Zähler, also wird hier ein spezielles Messkonzept benötigt. Das kann durchaus komplex und für den Laien undurchsichtig sein. Wenden Sie sich hierfür an einen Experten!

Drehstromzähler

Welches Messkonzept benötige ich?

Unsere Experten helfen Ihnen dabei, dass korrekte Messkonzept für Ihr Mehrfamilienhaus zu konzipieren.

Versorgung der Mieter mit Strom

Entscheidet man sich für ein Mieterstromkonzept, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, wie man seine Mieter mit Strom versorgen kann.

Möglichkeit 1: Gesamtstromlieferung

Bei dem klassischen geförderten Mieterstrom laut Bundesnetzagentur übernimmt der Vermieter die Rolle des Gesamt­strom­lieferanten. Er ist somit zuständig für die gesamte Stromlieferung an den Mieter, also auch Energie, die nicht aus der Solaranlage kommt. Das ist meistens sehr komplex und mit zahlreichen Aufgaben verbunden. Es ist daher wichtig, sich vor der Umsetzung eines Mieterstromkonzepts umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

Möglichkeit 2: Ergänzungsstromlieferung

Alternativ zur Gesamtstromlieferung gibt es im Mehrfamilienhaus auch das Konzept der Ergänzungsstromlieferung. Hier wird wirklich nur der erzeugte Solarstrom an die Mieter geliefert. Das ist ergänzend zum „normalen“ Stromvertrag der Mieter. Somit kann dieser bei seinem aktuellen Energieversorger bleiben und zusätzlich von seinem Vermieter günstigen PV-Strom beziehen.

Dieses Modell hat den Vorteil, dass man keine Einschränkungen bei der Vertragsgestaltung hat (frei nach AGB-Recht) und somit die Stromlieferung an den Mietvertrag koppeln kann.

Staatliche Förderungen

EEG-Vergütung

Die Bundesnetzagentur hat für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) bestimmte EEG-Fördersätze definiert. Dieser bemisst sich nach:

  • dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • der installierten Leistung
  • der Art der Anlage (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung)

Bei einem gängigen PV-Projekt auf einem Mehrfamilienhaus ist mit folgenden Werten zu rechnen:

Mieterstromzuschlag

Bei geförderten Mieterstromkonzepten (=Gesamtstromlieferung) ist der Mieterstromzuschlag von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Typischerweise liegt die Förderung für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern bei etwa 2 – 3 ct/kWh. Wichtig: Bei der Lieferung von Ergänzungsstrom entfällt dieser Zuschlag.

Lohnt sich eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus?

Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von

  • der Größe der Anlage
  • dem Standort
  • den Stromkosten
  • der Einspeisevergütung

In der Regel rechnet sich Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus nach 10 bis 15 Jahren.

Im folgenden Beispiel vergleichen wir eine Volleinspeiseanlage mit einem Mieterstromkonzept. Wir legen dabei eine Leistung von 25 kWp und einen spezifischen Jahresertrag von 900 kWh/kWp zugrunde.

Voll­einspeise­anlage
Mieter­strom­konzept
Invest­kosten für Anlage
30.000 €
30.000 €
Invest­kosten für Zähler­umbau
0 €
10.000 €
Gesamt­kosten
30.000 €
40.000 €
erzeugte Energie pro Jahr
22.500 kWh
22.500 kWh
Eigen­verbrauchs­anteil (Mieter)
0 kWh (0 %)
11.250 kWh (50 %)
Netz­einspeisung
22.500 kWh (100 %)
11.250 kWh (50%)
Strom­verkauf an Mieter (25 ct/kWh)
0 € p.a.
2.812,50 € p.a.
EEG-Vergütung
2.084 € p.a.
1.042 € p.a.
Mieter­strom­zuschlag
0 € p.a.
275,63 € p.a.
Gesamt­einnahmen
2.084 € p.a.
4.130,13 € p.a.
Amortisations­dauer
14,4 Jahre
9,7 Jahre
Rendite
6,9 % p.a.
10,3 % p.a.

Ob sich eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir helfen Ihnen dabei, starten Sie jetzt eine kostenlose Anfrage!

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