KfW 442 Förderung: Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Neue KfW Förderung: Solarstrom für Elektrofahrzeuge (442)

Für den Kauf von Photo­voltaik­anlage, Solar­strom­speicher und Wallbox erhalten Sie mit dem Förderprogramm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" von Verkehrsminister Wissing ab dem 26.09.2023 bis zu 10.200 € Zuschuss von der KfW für PV, Speicher und Wallbox.
Inhaltsübersicht

Wie hoch ist die Förderung "Solarstrom für Elektroautos" (KfW 442)?

Insgesamt ist also ein Zuschuss von 9.600 € im Rahmen der KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ möglich. Wer sein Auto zusätzlich zum bidirektionalen Laden verwendet, der kann sogar bis zu 10.200 € erhalten. Außerdem ist die Förderung mit der Mehrwertsteuerbefreiung kombinierbar.

Das Bundes­verkehrs­ministerium stellt insgesamt bis zu 500 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung:

"Wir wollen die Menschen motivieren, ihre Dachflächen zu nutzen, um mit Photovoltaik Energie zu erzeugen. Und gleichzeitig eben diese Energie auch speichern und im E-Fahrzeug nutzen zu können."

Kontaktieren Sie uns jetzt und wir besprechen (kostenlos) die Aussichten auf eine KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ für Ihr individuelles PV-Projekt. Gleichzeitig können wir Ihnen eine Prognose geben, wie hoch der Zuschuss bei Ihnen sein wird.

Wichtiger Hinweis vom 27.09.2023:
Bereits weniger als 24 Stunden nach Start des neuen Förderprogramms 442 teilte die KfW mit, dass rund 33.000 Anträge eingereicht wurden. Die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Mio. € für 2023 sind damit ausgeschöpft. Es können also aktuell keine Anträge mehr gestellt werden.
Für 2024 plant das Verkehrsministerium die Bereitstellung weiterer 200 Mio. € Fördergelder. Wer hier informiert bleiben möchte, der kann sich beim Newsletter der KfW anmelden.

Welche Bedingungen müssen für die KfW-Förderung "Solarstrom für Elektroautos" erfüllt sein?

Generell handelt es sich bei „Solarstrom von Elektroautos“ um eine kombinierte Förderung. Man erhält den Zuschuss also nur, wenn alle Förderbedingungen gleichermaßen erfüllt sind. Auf die einzelnen Komponenten gehen wir im Folgenden ein.

Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Wallbox

Die wichtigste Voraussetzung ist der Kauf eines neuen Photovoltaik-Komplettsystems. Hierzu gehören Module, Wechselrichter, Stromspeicher, Wallbox und Energiemanagement. Die genauen Anforderungen sind auf der Website der KfW zu sehen:

  • Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • Solar­strom­speichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Wallbox mit mindestens 11 kW Lade­leistung
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage
  • Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten

Soweit entspricht das den Standardkomponenten, die erfahrungsgemäß bei den meisten unserer Projekte verbaut werden. Hier gibt es also keine Überraschungen für die Thüringer Bürger.

Elektroauto

Wer bereits ein Elektroauto besitzt (Eigentum oder Leasing), der erfüllt diese Förderbedingung sofort. Alternativ dazu kann auch zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses eine verbindliche Bestellung eines Elektroautos vorliegen, um die Bedingung zu erfüllen. 

Besonders spannend ist dabei das Thema bidirektionales Laden: Wenn sowohl Auto als auch Wallbox das unterstützen, können pauschal zusätzliche 600 € Fördermittel beantragt werden. Als unabhängiges Beratungsportal raten wir aber ganz klar von dieser Option ab! Laut Website der KfW „kann das Elektroauto über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.“ Im Umkehrschluss heißt das, der Netzbetreiber kann bei Bedarf den Akku Ihres Fahrzeuges entladen. Abgesehen von den technischen Hürden, die es dafür aktuell noch zu meistern gilt, begrenzen die meisten Autohersteller die abgegebene Strommenge (z.B. auf 10.000 kWh) und / oder drohen mit Garantieverlust. Möchten Sie den Fahrzeugwert wegen 600 € Förderung wirklich so dramatisch beeinflussen? Hinzu kommt, dass die Auswahl geeigneter bidirektionaler Wallboxen derzeit noch extrem beschränkt ist und i.d.R. zu Mehrkosten führt.

Wichtig ist aus unserer Sicht lediglich der Einbau einer intelligenten Ladestation. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag E-Auto mit PV-Überschuss laden dank intelligenter Wallbox

Wohngebäude

Die KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ richtet sich ganz klar an private Eigenheimbesitzer.  Den Zuschuss bekommen also nur Privatpersonen für selbst bewohnte Immobilien.

In diesen Fällen gibt es keine Förderung:

  • Neubauten vor dem Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Erfüllen Sie also die o.g. Bedingungen, stehen die Chancen auf einen Zuschuss sehr gut. Die Höhe der Förderung richtet sich im Wesentlichen danach, wie viele Module auf Ihr Dach passen und wie groß entsprechend der Speicher ist (die Wallbox wird pauschal gefördert). Eine kurze Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle. Die pauschalen 600 € für die Wallbox sind hier bereits inkludiert:

5 kWh
10 kWh
15 kWh
5 kWp
4.850 €
6.100 €
7.350 €
6 kWp
5.450 €
6.700 €
7.950 €
7 kWp
6.050 €
7.300 €
8.550 €
8 kWp
6.650 €
7.900 €
9.150 €
9 kWp
7.250 €
8.500 €
9.600 €
10 kWp
7.850 €
9.100 €
9.600 €
11 kWp
8.450 €
9.600 €
9.600 €
12 kWp
9.050 €
9.600 €
9.600 €
13 kWp
9.600 €
9.600 €
9.600 €
14 kWp
9.600 €
9.600 €
9.600 €

Wir als PV Portal Thüringen können exakt prüfen, wie viele Module auf Ihr Dach passen, welche Speichergröße geeignet wäre und wie viel Stromkosten Sie sparen.

Ablauf zur Beantragung des Zuschusses "Solarstrom für Elektroautos"

Der Ablauf zur Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ lässt sich gemäß der Website der KfW auf folgende drei Punkte vereinfachen:

Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihren Antrag auf Bezuschussung abschließen, bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage inkl. Speicher und Wallbox bestellen. In der Praxis läuft es also so, dass wir zunächst die Anlage mit Ihnen gemeinsam planen. Dadurch erhalten Sie ein Gefühl zur Förderhöhe und können mit diesen Daten ab dem 26.09.2023 den Förderantrag einreichen. Währenddessen holen wir Angebote verschiedener Fachbetriebe ein, besprechen diese im Detail mit Ihnen und nach Freigabe durch die KfW entscheiden Sie sich für einen der Installateure. Nutzen Sie jetzt diesen exklusiven und kostenlosen Service!

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